Hornissen
Vespa crabro
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Ein tiefes Brummen im Rollladenkasten, große Wespen am beleuchteten Fenster, ein Flugloch unter dem Dachüberstand: Hornissen lösen wegen ihrer Größe oft mehr Sorge aus als nötig. Diese Seite zeigt, woran Sie die heimische von der Asiatischen Hornisse unterscheiden, was Sie selbst tun dürfen, wie Fachbetrieb und Naturschutzbehörde zusammenarbeiten, was rechtlich gilt und mit welchen Kosten je Termin Sie rechnen können.
Auf einen Blick
| Merkmal | Hornissen |
|---|---|
| Fachname | Europäische Hornisse (Vespa crabro); eingeschleppt: Asiatische Hornisse (Vespa velutina) |
| Erkennen | Arbeiterinnen 18 bis 25 mm, Königin bis 35 mm, Kopf und Brust rotbraun, Hinterleib gelb-schwarz. Asiatische Hornisse: kleiner, dunkler, gelbe Beinenden |
| Typische Orte | Baumhöhlen, Vogelnistkästen, Dachböden, Schuppen, Holzverschalungen, Rollladenkästen; Asiatische Hornisse hoch in Baumkronen |
| Aktiv | Etwa März bis Oktober, Hochphase August und September; fliegt auch nachts ans Licht |
| Risiko | Stiche nicht gefährlicher als Wespenstiche; Gefahr bei Insektengiftallergie und Stichen im Rachen |
| Recht | Besonders geschützt: nicht töten, Nest nicht entfernen, Umsiedlung nur mit Genehmigung. Asiatische Hornisse: invasive Art, melden |
| Wer hilft | Untere Naturschutzbehörde, Hornissenberater, Fachbetrieb mit Genehmigung |

Woran Sie den Befall erkennen
Hornissen sind die größten heimischen Wespen, Kopf und Brust rotbraun, der Hinterleib gelb-schwarz gestreift. Typisch sind ein tiefes Brummen und eine feste Fluglinie: Die Tiere steuern immer dieselbe Öffnung an, den Schlitz eines Rollladenkastens, ein Loch in der Holzverschalung oder eine Lüftungsöffnung am Dach. Anders als Wespen fliegen Hornissen auch im Dunkeln und kommen abends ans beleuchtete Fenster.
Verwechslungsgefahr besteht mit der Asiatischen Hornisse. Sie ist etwas kleiner und dunkler, die Brust fast schwarz, nur das hintere Drittel des Hinterleibs gelb-orange, die Beinenden gelb. Sie fliegt nur am Tag und baut im Sommer große, freihängende Nester in Baumkronen.

Für die Anfrage helfen drei Fotos: ein Tier von der Seite mit Münze als Maßstab und sichtbaren Beinen, die Einflugstelle, das Nest aus sicherem Abstand.
Warum die Tiere da sind
Hornissen brauchen einen geräumigen, dunklen Hohlraum. Alte Baumhöhlen sind selten geworden, deshalb weicht die Königin im Frühjahr auf Ersatzhöhlen im Siedlungsbereich aus: Vogelnistkästen, Schuppen, Dachböden, Hohlräume hinter Holzverschalungen und Rollladenkästen. Wird der Hohlraum im Sommer zu klein, legt das Volk ein zweites Nest an. Gärten mit alten Bäumen und Fallobst bieten Nahrung: Erwachsene Tiere trinken Pflanzensäfte, die Brut wird mit Insekten gefüttert, ein starkes Volk verfüttert bis zu einem halben Kilogramm am Tag.

Was Sie sofort tun können, und was nicht
Sinnvoll
- Mindestens zwei Meter Abstand zum Nest, Kinder und Hunde fernhalten, ruhig bewegen
- Einflugstelle und Tiere fotografieren, Art bestimmen lassen, bevor Sie etwas unternehmen
- Rollladen am betroffenen Kasten stillstehen lassen, Erschütterungen vermeiden
- Abends Fenster schließen oder Insektenschutzgitter anbringen, Licht in Nestnähe aus
- Bei Verdacht auf Asiatische Hornisse die Naturschutzbehörde informieren
Besser nicht
- Nest abschlagen, einsprühen oder ausräuchern: verboten und gefährlich, das Volk verteidigt sich
- Einflugöffnung bei besetztem Nest verschließen, die Tiere suchen sich einen Weg nach innen
- Insektenspray oder Lockfallen einsetzen, beides trifft geschützte Arten
- Tiere anpusten oder nach ihnen schlagen, das löst Abwehr aus
- Selbst umsiedeln oder das Nest mit der Brut wegtragen
So arbeitet der Fachbetrieb
- Art und Lage bestimmen. Der Techniker prüft am Einflug, ob es die Europäische oder die Asiatische Hornisse oder eine Wespe ist, wo das Nest sitzt und wer gefährdet ist.
- Mit der Behörde abstimmen. Bei der Europäischen Hornisse geht der Antrag an die Untere Naturschutzbehörde. Sie prüft das mildeste Mittel: Nest sichern, absperren, Einflug umlenken oder bis zum Herbst abwarten. Nur wenn das nicht reicht, genehmigt sie eine Umsiedlung, selten eine Tötung.
- Umlenken oder absperren. Oft reicht es, die Fluglinie mit Brett oder Netz von Fenster und Terrasse wegzuführen, den Bereich unter dem Nest abzusperren und Fenster mit Gittern zu sichern.
- Umsiedeln. Mit Genehmigung setzt ein Fachkundiger in Schutzkleidung die Waben samt Königin in einen Hornissenkasten, sammelt die Arbeiterinnen ein und bringt das Volk an einen abgestimmten Standort. Nester der Asiatischen Hornisse beseitigt die Behörde oder ein beauftragter Betrieb, Biozide nur bei unerreichbaren Nestern und mit dafür zugelassenen Produkten.
- Im Winter abschließen. Nach dem Absterben des Volkes entfernt der Betrieb das leere Nest, reinigt den Hohlraum und verschließt die Öffnung, damit keine neue Königin einzieht. Die Dokumentation nennt Artbestimmung, Genehmigung und Maßnahmen.

Ein seriöser Betrieb nennt den Behördenweg offen und sagt ehrlich, wenn Abwarten reicht.
Recht und Pflichten
Die Europäische Hornisse steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Art. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit hohem Bußgeld. Ausnahmen lässt die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall zu, etwa im Interesse der Gesundheit, wenn zumutbare Alternativen fehlen. Umsiedeln dürfen nur fachkundige Personen.
Die Asiatische Hornisse steht auf der Unionsliste invasiver Arten nach der EU-Verordnung 1143/2014 und gilt in Deutschland als etabliert. Funde gehen an die Untere Naturschutzbehörde oder das Meldeportal des Landes; die Bekämpfung koordinieren die Behörden, damit nicht die geschützte heimische Art getroffen wird.
Mieter und Vermieter: Wer den Fachbetrieb beauftragt, zahlt zunächst. Ein Nest im Gebäude ist meist Sache des Vermieters; melden Sie den Fund früh und schriftlich.
Vorbeugen
- Rollladenkästen, Lüftungsöffnungen und Spalten in Holzverschalungen im Winter mit Bürstendichtung oder Gitter schließen
- Vogelnistkästen im Spätwinter reinigen, Dachboden im Mai auf Einflug prüfen, solange ein Nest noch klein ist
- Fallobst aufsammeln, Obstbäume mit Abstand zu Terrasse und Spielbereich
- Insektenschutzgitter an Fenstern, abends Licht in Nestnähe aus
- Hornissenkasten abseits des Hauses aufhängen, dann entsteht das Nest dort statt im Rollladenkasten
Was es kostet
Fachbetriebe rechnen je Termin ab: Artbestimmung und Lagebeurteilung zuerst, danach je nach Entscheidung der Behörde Absperrung, Umsiedlung und im Winter die Nestentfernung. Der Preis je Termin hängt von Lage und Höhe des Nests, Genehmigungsverfahren, Anfahrt und Abdichtung ab und ist von Betrieb zu Betrieb verschieden; fragen Sie nach dem Preis je Termin und der geschätzten Zahl der Termine. Weil Behörde und Jahreszeit mitentscheiden, ist ein Festpreis für die komplette Maßnahme ein Warnzeichen. Für Privathaushalte sind die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar, Rechnung und Überweisung vorausgesetzt.
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Preis anfragenHäufige Fragen
Hornisse oder Asiatische Hornisse?
Die heimische Hornisse hat Kopf und Brust rotbraun und einen gelb-schwarz gestreiften Hinterleib. Die Asiatische Hornisse ist kleiner und dunkler, nur das Hinterleibsende gelb-orange, die Beinenden gelb. Sie fliegt nur am Tag.
Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?
Nein. Jeder Eingriff am Nest braucht eine Genehmigung der Naturschutzbehörde, die Umsiedlung übernehmen fachkundige Personen. Ein leeres Nest dürfen Sie im Winter entfernen, es wird nicht wieder bezogen.
Wie gefährlich ist ein Hornissenstich?
Nicht gefährlicher als ein Wespenstich; dass wenige Stiche einen Menschen töten könnten, ist ein Mythos. Ernst wird es bei einer Insektengiftallergie oder bei Stichen im Rachenraum, dann sofort ärztliche Hilfe holen.
Wie lange bleibt das Nest?
Ein Hornissenvolk lebt eine Saison. Im Herbst sterben Arbeiterinnen und Altkönigin, nur begattete Jungköniginnen überwintern an anderer Stelle.
Fachbetrieb finden
Geben Sie oben Ihren Ort ein. Sie sehen nur Betriebe, die Ihren Ort als Einsatzgebiet angeben und mit Hornissen umgehen können, mit ihren Nachweisen und dem Datum der letzten Prüfung.
Passende Leistungen
-
Entfernung oder Behandlung von Wespennestern, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt; dafür ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.