Marder
Martes foina (Steinmarder)
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Nachts poltert es über der Schlafzimmerdecke, morgens liegt Kot mit Kirschkernen auf dem Dachboden, im Motorraum hängt ein zerbissener Schlauch: Steinmarder sind längst Stadtbewohner. Diese Seite zeigt, woran Sie den Marder erkennen, was Sie selbst tun dürfen, wie ein Fachbetrieb vergrämt und abdichtet, was das Jagdrecht vorgibt und wie je Termin abgerechnet wird.
Auf einen Blick
| Merkmal | Marder |
|---|---|
| Fachname | Steinmarder (Martes foina), auch Hausmarder; der Baummarder bleibt im Wald |
| Erkennen | Kopf-Rumpf 40 bis 54 cm, Schwanz 22 bis 30 cm, 1,1 bis 2,3 kg, graubraunes Fell, weißer gegabelter Kehlfleck |
| Typische Orte | Dachboden, Zwischendecke, Dämmung, Scheune, Garage, Motorraum abgestellter Autos |
| Aktiv | Nachts, ganzjährig; Jungtiere ab März im Quartier, Paarungszeit Ende Juni bis Mitte August |
| Risiko | Zerrupfte Dämmung, Kot und Urin mit starkem Geruch, zerbissene Kabel und Schläuche am Auto |
| Recht | Jagdrecht: Fang und Tötung nur durch Jagdausübungsberechtigte in der Jagdzeit; Tierschutzgesetz gilt |
| Wer hilft | Fachbetrieb (Vergrämung, Abdichtung); Untere Jagdbehörde bei Fang; im Mietshaus der Vermieter |

Woran Sie den Befall erkennen
Das deutlichste Zeichen ist der Lärm. Ein Steinmarder wiegt ein bis zwei Kilogramm, viel mehr als Maus oder Ratte. Läuft er nachts durch die Dämmung, poltert und rumpelt es, meist kurz nach Einbruch der Dunkelheit und wieder gegen Morgen, als würde jemand Kisten verschieben.
Der Kot ist wurstförmig, acht bis zehn Zentimeter lang und läuft gedreht in eine Spitze aus. Darin stecken Haare, Federn oder Obstkerne. Steinmarder legen feste Kotplätze an, meist in einer Ecke des Dachbodens; nach Wochen riecht es von dort bis in die Wohnräume. Dazu kommen zerwühlte Dämmung und Beutereste wie Eierschalen.

Am Auto verraten sich Marder durch Bissspuren an Zündkabeln, Schläuchen und Dämmmatten. Der Baummarder hat einen gelblichen, nicht gegabelten Kehlfleck und meidet Siedlungen. Für die Anfrage helfen Fotos vom Kotplatz, von der Dämmung und vom Einstieg.
Warum die Tiere da sind
Steinmarder sind Kulturfolger. Ställe, Holzstapel und altes Gemäuer gibt es in Siedlungen kaum noch, also ziehen sie in Dachböden, Zwischendecken und Garagen. Ein warmer, ruhiger Dachraum ist ein ideales Tagesversteck; nachts laufen sie mehr als acht Kilometer durch ihr Revier. Hinein kommen sie über Mauerlöcher, Lüftungsschlitze, lockere Dachziegel, defekte Dachfenster und offene Traufkästen; aufs Dach gelangen sie über Bäume, Fallrohre und raue Fassaden. Ab März ziehen die Weibchen hier zwei bis vier Junge auf.
Beim Auto geht es nicht um Hunger. Der warme Motorraum ist ein Versteck, und die Duftmarke eines Rivalen darin löst Bisse an Kabeln und Schläuchen aus, am häufigsten im Frühjahr vor der Paarungszeit.

Was Sie sofort tun können, und was nicht
Sinnvoll
- Nächtliche Zeiten notieren, Kotplätze und mögliche Einstiege fotografieren
- Um das Haus Sandflächen glatt harken; die Spuren zeigen den Weg des Tiers
- Dachboden tagsüber unbequem machen: Licht, Radio, Umräumen, fremde Gerüche
- Kot und Beutereste nur mit Handschuhen aufnehmen, Kotplätze mit Folie abdecken
- Nach Marderkontakt am Auto eine Motorwäsche einplanen
- Im Mietshaus den Vermieter schriftlich informieren
Besser nicht
- Einstiege verschließen, solange das Tier drinnen sein kann; es beißt sich durch oder verendet
- Von März bis Juli abdichten: Dann liegen Jungtiere im Quartier
- Lebendfallen aufstellen oder das Tier töten; beides ist Jagdausübung
- Giftköder auslegen; Wild mit Gift zu töten ist verboten, und Köder gefährden Haustiere
- Ultraschallgeräte als einzige Lösung kaufen; der Marder gewöhnt sich daran
So arbeitet der Fachbetrieb
- Befallsfeststellung. Der Techniker sucht auf dem Dachboden Kotplätze, Liegemulden und Beutereste und klärt, ob gerade Jungtiere im Quartier liegen. Außen sucht er die Einstiege an Traufe, Ortgang, Kamin, Lüftungsziegeln und Dachfenstern.
- Vergrämung. Der Betrieb macht das Quartier unattraktiv: Geruchsstoffe am Liegeplatz, Licht und Lärm zu den Aktivitätszeiten. Gefangen oder getötet wird nicht, das wäre Jagdausübung. Bei Jungtieren wartet der Betrieb, bis die Familie ausgezogen ist.
- Einwegklappe und Abdichtung. Am Haupteinstieg sitzt eine Klappe, durch die das Tier hinaus, aber nicht zurück kann. Alle übrigen Öffnungen werden mit Lochblech oder Edelstahlgitter geschlossen, Fallrohre mit glatten Manschetten. Nach mehreren ruhigen Nächten wird auch der Hauptzugang verschlossen.
- Reinigung und Dämmung. Kot, Urinstellen und Beutereste werden entfernt, die Flächen gereinigt und desinfiziert, zerstörte Dämmung ersetzt oder mit reißfesten Auflagen abgedeckt.
- Nachkontrolle und Dokumentation. Nach einigen Wochen prüft der Betrieb, ob die Abdichtung hält; Sie erhalten eine Dokumentation mit Einstiegen und Maßnahmen. Am Auto gehören Motorwäsche, Kabelschutz aus Wellrohr oder ein Elektrosystem dazu.

Ein seriöser Betrieb zeigt die Einstiege und nennt die Zahl der Termine als Schätzung.
Recht und Pflichten
Der Steinmarder steht im Bundesjagdgesetz (§ 2 BJagdG) als Haarwild und unterliegt dem Jagdrecht. Fangen und Erlegen sind Jagdausübung und dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten; die Jagdzeit läuft nach Bundesverordnung und zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober bis 28. Februar. Lebendfallen sind für Hauseigentümer tabu; Ansprechpartner ist die Untere Jagdbehörde. Vergrämen, Aussperren und Abdichten darf jeder. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Steinmarder nicht besonders geschützt. Das Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG) gilt trotzdem: Einem Tier dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Deshalb bleiben Quartiere von März bis Juli offen, solange Jungtiere darin sein können.
Mieter und Vermieter: Dach und Dämmung sind Vermietersache. Wer den Fachbetrieb beauftragt, zahlt zunächst; ein Marder im Dach ist meist ein Mangel der Mietsache. Melden Sie Spuren früh und schriftlich.
Vorbeugen
- Äste, die ans Dach reichen, zurückschneiden; Kletterpflanzen vom Dachrand fernhalten
- Traufe, Ortgang, Lüftungsöffnungen und Kamin mit engmaschigem Metallgitter sichern, lockere Dachziegel und Dachfenster reparieren
- Fallrohre und raue Hausecken mit glatten Manschetten verkleiden
- Dachboden im Herbst und Frühjahr auf Kot und Dämmschäden kontrollieren
- Garage schließen, Kabel im Motorraum mit Wellrohr schützen
- Fallobst aufsammeln, Essensreste nicht draußen lassen, Komposter geschlossen halten
Was es kostet
Fachbetriebe rechnen je Termin ab: ein erster Termin mit Befallsfeststellung und Suche der Einstiege, dann Vergrämung und Abdichtung, später die Nachkontrolle. Was ein Termin kostet, hängt von Dachgröße, Zahl der Einstiege, Gerüst oder Hubsteiger und der Dämmung ab; lassen Sie sich den Preis je Termin und die geschätzte Zahl der Termine vorab nennen. Wie viele Termine nötig sind, zeigt sich erst, wenn das Tier draußen ist; ein Festpreis für die komplette Maßnahme ist ein Warnzeichen. Für Privathaushalte sind die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar, Rechnung und Überweisung vorausgesetzt.
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Preis anfragenHäufige Fragen
Marder oder Maus auf dem Dachboden?
Ein Marder poltert, eine Maus trippelt. Marderkot ist acht bis zehn Zentimeter lang und voller Haare oder Obstkerne; Mäusekot ist reiskorngroß. Beutereste wie Federn schließen die Maus aus.
Darf ich einen Marder fangen oder töten?
Nein. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht, Fangen und Töten sind Jagdausübungsberechtigten in der Jagdzeit vorbehalten. Hauseigentümer dürfen vergrämen und aussperren; bei einem nötigen Fang hilft die Untere Jagdbehörde.
Warum darf ich das Loch nicht einfach zumachen?
Weil Sie nicht wissen, ob das Tier gerade drinnen ist. Ein eingesperrter Marder zerstört Dämmung und Dach, und von März bis Juli liegen Jungtiere im Quartier. Deshalb erst vergrämen, Einwegklappe setzen und nach mehreren ruhigen Nächten schließen.
Fachbetrieb finden
Geben Sie oben Ihren Ort ein. Sie sehen nur Betriebe, die Ihren Ort als Einsatzgebiet angeben und Marderabwehr anbieten, mit ihren Nachweisen und dem Datum der letzten Prüfung.
Passende Leistungen
-
Vergrämung, Abdichtung und Reinigung. Fangen und Töten sind Jagdausübungsberechtigten vorbehalten; von März bis Juli keine Quartiere verschließen (Jungtiere).