Wespen
Vespula germanica, Vespula vulgaris u. a.
Inhalt dieser Seite
Ein stetiges Kommen und Gehen am Rollladenkasten, ein Brummen hinter der Dachschräge, gelb-schwarze Tiere aus einem Loch im Rasen: Muss das Nest wirklich weg, darf es überhaupt weg, und wer macht das? Diese Seite zeigt, welche Art bei Ihnen wohnt, was Sie tun dürfen, wie ein Fachbetrieb vorgeht, was rechtlich gilt und wovon die Kosten je Termin abhängen.
Auf einen Blick
| Merkmal | Wespen |
|---|---|
| Fachname | Deutsche Wespe (Vespula germanica) und Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) |
| Erkennen | Arbeiterinnen 11 bis 16 mm, Königin bis 20 mm, schwarz-gelb mit schmaler Taille; Nest grau (Deutsche) oder bräunlich (Gemeine Wespe) |
| Typische Orte | Rollladenkästen, Dachböden, Verschalungen, Nistkästen, Erdhöhlen unter Rasen und Hecken |
| Aktiv | Tagsüber, Frühjahr bis Herbst; Volk am stärksten im Spätsommer |
| Risiko | Stiche mit Schwellung, für Allergiker lebensbedrohlich; Gefahr beim Verschlucken |
| Recht | Allgemeiner Artenschutz (§ 39 BNatSchG), Töten nur mit vernünftigem Grund; Hornisse besonders geschützt, Umsiedlung nur mit Genehmigung |
| Wer hilft | Fachbetrieb; bei geschützten Arten die Untere Naturschutzbehörde; im Mietshaus der Vermieter |

Woran Sie den Befall erkennen
Das deutlichste Zeichen ist der Flugverkehr: An einem festen Punkt fliegen fortlaufend Tiere ein und aus, am Schlitz eines Rollladenkastens, unter einem Dachziegel oder aus einem Loch im Boden. Das Nest selbst bleibt oft verborgen, weil beide Arten Hohlräume bevorzugen. In Dachböden hängt es als graue oder bräunliche Kugel mit papierartiger Hülle, hinter Verkleidungen verrät es ein gleichmäßiges Brummen.
Wichtiger ist die Abgrenzung zu geschützten Arten. Hornissen sind mit 18 bis 25 mm deutlich größer, Kopf und Brust rötlich braun statt schwarz. Feldwespen lassen im Flug die gelben Beine hängen und bauen kleine Nester ohne Hülle. Sächsische Wespen hängen ihre Nester frei auf und kommen nicht an den Tisch.

Für die Anfrage reichen drei Fotos aus sicherem Abstand: Einflugstelle, ein Tier auf heller Fläche, das Nest, falls sichtbar.
Warum die Tiere da sind
Im Frühjahr sucht jede überwinterte Jungkönigin allein einen trockenen, geschützten Hohlraum und beginnt dort mit dem Nestbau. Draußen sind das verlassene Mäusegänge, am Haus Rollladenkästen, Dachnischen, Verschalungen und Nistkästen. Ob ein Haus belegt wird, hängt deshalb weniger von Sauberkeit ab als von offenen Fugen und Schlitzen. Das Volk wächst über den Sommer auf mehrere tausend Tiere. Die Brut wird mit erbeuteten Insekten gefüttert; ab dem Spätsommer suchen die Arbeiterinnen zunehmend Zucker: Fallobst, Getränke, Kuchen.

Was Sie sofort tun können, und was nicht
Sinnvoll
- Einflugstelle beobachten und notieren, mindestens zwei Meter Abstand halten
- Fenster in Nestnähe mit Insektengitter sichern, Rollladen an einem besetzten Kasten nicht mehr bewegen
- Speisen und Getränke im Freien abdecken
- Allergiker: Notfallmedikamente griffbereit, bei Atemnot nach einem Stich Notruf 112
- Im Mietshaus den Vermieter schriftlich informieren
Besser nicht
- Nest mit Spray, Wasser oder Rauch angreifen: Das Volk verteidigt sich, bei Rollladenkästen drängen die Tiere ins Zimmer
- Einflugöffnung bei besetztem Nest verschließen, die Wespen suchen sich einen Ausweg nach innen
- Lockstofffallen aufstellen, sie fangen auch Hornissen und andere geschützte Arten
- Hektisch wedeln oder die Tiere anpusten
So arbeitet der Fachbetrieb
- Art und Lage bestimmen. Der Techniker prüft Einflugstelle, Tiere und Nest und klärt, ob Deutsche oder Gemeine Wespe vorliegt oder eine geschützte Art wie die Hornisse, und ob ein vernünftiger Grund für ein Eingreifen besteht: Allergiker, kleine Kinder, Nest am Hauseingang oder an der Terrasse.
- Umsiedlung oder Bekämpfung. Ist das Nest zugänglich und das Volk noch klein, kann es samt Königin in eine Nistkiste umgesetzt werden. Bei geschützten Arten ist das der einzige Weg und braucht die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Sitzt das Volk tief im Rollladenkasten oder in der Dämmung, bleibt die Bekämpfung.
- Durchführung. Mit Schutzanzug und Haube bringt der Techniker ein zugelassenes Insektizid gezielt in Nest oder Einflugöffnung ein, meist als Stäubemittel, das die heimkehrenden Tiere selbst ins Nest tragen.
- Öffnung schließen und Nest entfernen. Erst wenn kein Flugverkehr mehr zu sehen ist, wird die Einflugöffnung abgedichtet. Das Nest wird entfernt, sobald es sicher leer ist, oft erst im Winter, weil tote Brut sonst Käfer und Motten anzieht.
- Dokumentation. Sie erhalten einen Nachweis mit Art, Lage, Mittel und Termin; Mieter legen ihn der Abrechnung bei.

Recht und Pflichten
Alle heimischen Wespen stehen unter dem allgemeinen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 BNatSchG): Töten, Fangen und das Zerstören der Nester sind nur mit einem vernünftigen Grund erlaubt werden. Ein vernünftiger Grund ist eine konkrete Gefahr, etwa für Allergiker oder Kleinkinder, oder ein Nest an Eingängen, Rettungswegen und Spielflächen. Lästigkeit am Kaffeetisch reicht nicht; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Hornisse, Kreiselwespen und Knopfhornwespen sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie dürfen nicht getötet und ihre Nester nicht beschädigt werden (§ 44 BNatSchG); Ausnahmen wie eine Umsiedlung aus Gesundheitsgründen erteilt die Untere Naturschutzbehörde. Die Feuerwehr rückt in vielen Kommunen nur noch bei akuter Gefahr aus. Mieter und Vermieter: Wer den Fachbetrieb beauftragt, zahlt zunächst. Ein Nest in der Bausubstanz ist meist ein Mangel der Mietsache, den der Vermieter beseitigen lässt; hat der Mieter ihn nachweislich verursacht, kann der Vermieter die Kosten zurückfordern. Melden Sie das Nest früh und schriftlich.
Vorbeugen
- Rollladenkästen im Frühjahr prüfen, Schlitze an den Gurtführungen mit Bürstendichtung oder Stopfen schließen
- Lüftungsöffnungen am Dach, Traufkästen und Verschalungen mit engmaschigem Gitter versehen
- Dachboden und Schuppen von April bis Juni auf faustgroße Anfangsnester kontrollieren, so klein lassen sie sich leicht umsetzen
- Fallobst aufsammeln, Biotonne und Kompost geschlossen halten, Getränke im Freien abdecken
- Vogelnistkästen im Winter reinigen, damit sie im Frühjahr nicht als Wespenquartier dienen
Was es kostet
Fachbetriebe rechnen je Termin ab. Bei Wespen genügt oft ein Einsatz, manchmal folgt ein zweiter für Kontrolle, Abdichten oder Nestentfernung. Was ein Termin kostet, hängt von Zugänglichkeit und Höhe des Nests, Anfahrt und davon ab, ob umgesiedelt oder bekämpft wird; die Preise unterscheiden sich je Betrieb und Region. Fragen Sie nach dem Preis je Termin und ob ein zweiter Termin wahrscheinlich ist. Ein Festpreis für die komplette Maßnahme ohne Blick auf das Nest ist ein Warnzeichen. Für Privathaushalte sind die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar, Rechnung und Überweisung vorausgesetzt.
Preis für Ihren Fall? In zwei Minuten beschreiben, Einschätzung sofort, Angebot vom Fachbetrieb aus Ihrer Region.
Preis anfragenHäufige Fragen
Wespe oder Hornisse?
Hornissen sind mit 18 bis 25 mm fast doppelt so groß wie Wespenarbeiterinnen, Kopf und Brust sind rotbraun. Hornissen sind besonders geschützt, ihr Nest darf nur mit Genehmigung umgesiedelt werden.
Muss das Nest überhaupt weg?
Oft nicht. Ein Nest abseits von Eingang und Terrasse stirbt im Herbst von selbst ab; nur die begatteten Jungköniginnen überwintern anderswo. Ein altes Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder bezogen.
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Rechtlich nur mit vernünftigem Grund, praktisch ist es gefährlich: Ein gestörtes Volk greift gemeinsam an, in Rollladenkästen oder Dämmung erreichen Sie das Nest gar nicht. Das ist Sache des Fachbetriebs.
Wann ist die beste Zeit zum Entfernen?
Ein leeres Nest entfernen Sie gefahrlos im Winter. Ein besetztes Nest lässt sich im Frühsommer bei kleinem Volk am ehesten umsiedeln; im Spätsommer bleibt Bekämpfung oder Abwarten bis zum Herbst.
Fachbetrieb finden
Geben Sie oben Ihren Ort ein. Sie sehen nur Betriebe, die Ihren Ort als Einsatzgebiet angeben und Wespennester entfernen oder umsiedeln, mit ihren Nachweisen und dem Datum der letzten Prüfung.
Passende Leistungen
-
Entfernung oder Behandlung von Wespennestern, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt; dafür ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.