Wann ist der Befall vorbei, und was bedeutet die 35-Tage-Regel?

Abschluss der Maßnahme: Techniker zählt Köderstationen auf der Werkbank im Betriebshof
Inhalt dieser Seite
  1. Die drei Kriterien für das Ende
  2. Was die 35-Tage-Regel verlangt
  3. Warum ein Wechsel des Wirkstoffs nicht immer hilft
  4. Was am Ende mit den Ködern passiert
  5. Was nach dem Abschluss bleibt
  6. Häufige Fragen

Die Maßnahme läuft seit drei Wochen, die Köder werden kaum noch angenommen, nachts ist es ruhig. Ist der Befall vorbei? Und warum spricht der Betrieb von 35 Tagen? Diese Seite erklärt, nach welchen Kriterien eine Bekämpfung endet, was die Zulassung bei längeren Maßnahmen verlangt und wie Sie verhindern, dass es nach dem Abschluss von vorn beginnt. Die Regeln gelten für Giftköder gegen Ratten und Mäuse; bei Insekten entscheidet die Biologie der Art über die Zahl der Behandlungen.

Die drei Kriterien für das Ende

Eine Maßnahme mit Giftködern ist abgeschlossen, wenn drei Dinge zusammenkommen. Erstens: Die Köder werden nicht mehr angenommen, über mindestens eine Kontrolle hinweg. Zweitens: Es gibt keine frischen Spuren mehr, also keinen neuen Kot, keine neuen Nagestellen, keine Geräusche, keine Sichtungen. Drittens: Die Ursache ist bekannt und möglichst beseitigt, etwa ein abgedichteter Zugang oder eine entfernte Futterquelle. Fehlt der dritte Punkt, ist die Ruhe meist nur eine Pause.

Der Betrieb beurteilt das anhand seiner Kontrollaufzeichnungen, nicht nach Gefühl. Deshalb ist die wöchentliche Dokumentation der Annahme so wichtig: Sie zeigt die Kurve von „viel gefressen“ zu „nichts gefressen“.

Unberührter Köderblock wird am Ende der Maßnahme aus der Station entnommen

Was die 35-Tage-Regel verlangt

Die Zulassung antikoagulanter Köder erlaubt nicht, ein Produkt länger als 35 Tage zu verwenden, ohne die Befallslage und die Wirksamkeit zu überprüfen. 35 Tage sind also kein Enddatum, nach dem die Köder automatisch verschwinden, sondern ein Prüfpunkt. Wird nach 35 Tagen weiter gefressen und geht die Aktivität nicht zurück, muss der Betrieb die wahrscheinliche Ursache ermitteln. Das Umweltbundesamt nennt dafür drei Richtungen: Verdacht auf Resistenz gegen den Wirkstoff, Wechsel auf einen anderen, wirksameren Wirkstoff und alternative Maßnahmen wie Fallen.

In der Praxis heißt das: Nach etwa fünf Wochen setzt sich der Betrieb mit Ihnen zusammen und erklärt, warum die Maßnahme noch läuft. Typische Gründe sind ein Zugang, der weiter offen ist, Tiere, die aus dem Kanal nachkommen, Futter aus der Nachbarschaft oder tatsächlich eine Resistenz, die in einigen Regionen Deutschlands belegt ist. Eine einfache Verlängerung ohne diese Prüfung wäre ein Verstoß gegen die Zulassung.

Warum ein Wechsel des Wirkstoffs nicht immer hilft

Kunden fragen oft, ob man nicht „ein stärkeres Gift“ nehmen könne. Die Zulassung ist hier deutlich: Ein Wechsel zwischen Antikoagulanzien mit vergleichbarer oder geringerer Wirkung ist kein verlässliches Mittel gegen Resistenz. Erst wenn Fallen und andere Verfahren nicht einsetzbar sind, kommen stärkere Antikoagulanzien in Betracht. Ein guter Betrieb erklärt Ihnen, warum er nach 35 Tagen eher Zugänge sucht und Fallen stellt, als den Köder zu wechseln.

Abdichtung der Rohrdurchführung im Keller mit Drahtgitter und Mörtel

Was am Ende mit den Ködern passiert

Nach Abschluss der Beköderung müssen alle Köder entfernt und nach den örtlichen Vorschriften entsorgt werden. Das ist keine Höflichkeit, sondern eine Pflicht aus der Zulassung, damit kein Tier später an einen vergessenen Köder gerät. Unbeschädigte Stationen und unberührte Köder darf der Betrieb wiederverwenden. Den Erfolg dokumentiert er und legt die Aufzeichnungen Ihnen und auf Nachfrage der Behörde vor.

Für Sie heißt das: Wenn nach der letzten Kontrolle noch Giftköder in den Stationen liegen, fragen Sie nach. Entweder läuft die Maßnahme noch, dann gibt es weitere Kontrollen, oder der Betrieb hat den Abschluss vergessen. Beides sollten Sie wissen.

Was nach dem Abschluss bleibt

Bei Privathaushalten ist mit dem Entfernen der Köder meist alles erledigt. In Betrieben, Wohnanlagen und überall dort, wo Tiere regelmäßig von außen nachkommen, bleibt ein giftfreies Monitoring sinnvoll: Stationen mit Nicht-Tox-Ködern oder Fallen, die in größeren Abständen kontrolliert werden. Taucht neue Aktivität auf, ist das der Befallsnachweis, mit dem die nächste Maßnahme beginnen darf, und sie beginnt dann früher und kleiner.

Sinnvoll

  • Nach der letzten Kontrolle den Abschlussbericht und die Bestätigung verlangen, dass alle Köder entfernt sind
  • Die genannten Ursachen abstellen: Abdichtung, Müllplatz, Kompost, Vogelfutter
  • In den ersten Wochen nach dem Ende aufmerksam bleiben und neue Spuren sofort melden
  • Bei wiederkehrenden Fällen ein Monitoring vereinbaren statt jedes Mal neu zu beginnen

Besser nicht

  • Die Maßnahme selbst „beenden“, indem Stationen weggeräumt werden
  • Nach 35 Tagen auf stillschweigende Verlängerung bestehen; der Betrieb muss neu bewerten
  • Spuren aus der Zeit vor der Maßnahme als neuen Befall deuten; der Betrieb unterscheidet frisch und alt

Häufige Fragen

Kann eine Maßnahme länger als 35 Tage dauern?

Ja, bei anhaltendem Befall. Dann muss der Betrieb die Lage nach 35 Tagen prüfen, die Ursache benennen und die Strategie anpassen. Die wöchentlichen Kontrollen laufen dabei weiter.

Was ist mit Tieren, die im Bau sterben?

Antikoagulanzien wirken verzögert, viele Tiere sterben versteckt. Ein Geruch nach einigen Tagen ist möglich und vergeht meist von selbst. Der Betrieb sucht bei jeder Kontrolle nach toten Tieren und entsorgt sie.

Woher weiß ich, dass es nicht nur ruhiger geworden ist?

Aus der Kombination: keine Annahme, keine frischen Spuren, Ursache beseitigt. Wer nur auf Ruhe setzt, erlebt oft nach wenigen Wochen den nächsten Befall. Fragen Sie den Betrieb nach seinen Kontrollwerten.

Gilt die 35-Tage-Regel auch für Fallen?

Nein. Sie gehört zur Zulassung der Giftköder. Fallen dürfen so lange stehen, wie sie kontrolliert werden, bei Schlagfallen täglich.

Ein sauberer Abschluss mit Bericht ist das beste Zeichen für einen guten Betrieb. Fachbetriebe mit Einsatzgebiet an Ihrem Ort finden Sie über die Suche; fragen Sie nach dem Ablauf bis zum Ende, nicht nur nach dem ersten Termin.

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