Was darf ich selbst tun, und wo beginnt die Sachkunde?
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Beim Thema Schädlinge wollen viele erst einmal selbst anpacken. Das ist in vielen Fällen sinnvoll, bei einigen Mitteln aber nicht mehr erlaubt und bei manchen Schädlingen aussichtslos. Diese Seite zieht die Grenze: Was dürfen Privatpersonen und Betriebe ohne Sachkunde tun, was ist Fachbetrieben vorbehalten, und welche Eigenmaßnahmen helfen tatsächlich. Sie ersetzt nicht die Gebrauchsanweisung eines Produkts; die ist immer verbindlich.
Die Grenze bei Giftködern
Giftköder gegen Ratten und Mäuse mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, den Antikoagulanzien, sind für Privatpersonen nicht mehr erhältlich. Die Zulassungen dieser Produkte sind auf geschulte berufsmäßige Verwender beschränkt, also auf Fachbetriebe mit nachgewiesener Sachkunde. Restbestände aus früheren Käufen durften nur noch innerhalb einer Aufbrauchfrist verwendet werden. Wer heute noch solche Köder im Keller hat, sollte sie über die Schadstoffsammlung entsorgen, nicht auslegen.
Für die Fachbetriebe gelten dieselben Mittel mit strengen Bedingungen: nur bei nachgewiesenem Befall, nur in verschlossenen Köderstationen, mit Kontrollen spätestens am fünften Tag und danach wöchentlich, mit Dokumentation und mit vollständigem Entfernen am Ende. Diese Bedingungen sind der Grund, warum sich Privatpersonen die Mittel gar nicht wünschen sollten: Ohne den Ablauf drumherum gefährden sie Kinder, Haustiere und Wildtiere.

Was Sie selbst tun dürfen
Erlaubt und oft wirksam sind alle giftfreien Verfahren. Schlagfallen gegen Mäuse und Ratten sind frei erhältlich und bei einzelnen Tieren im Haus die beste Wahl, wenn Sie sie richtig stellen und mindestens täglich kontrollieren; das verlangt der Tierschutz. Lebendfallen sind möglich, verlangen aber, dass Sie das Tier weit genug weg aussetzen, was bei Ratten selten sinnvoll ist. Klebefallen sollten Sie nicht verwenden, sie gelten als nicht tierschutzgerecht.
Giftfreie Monitoringköder in Stationen zeigen Ihnen, ob Tiere unterwegs sind, ohne jemanden zu gefährden. Lockstoffe, Lichtfallen gegen Fliegen, Pheromonfallen gegen Motten und Gelköder gegen Ameisen für den Hausgebrauch sind für Privatpersonen zugelassen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind; lesen Sie das Etikett.
Die wirksamste Eigenmaßnahme ist aber keine Falle, sondern das Gebäude: Spalten an Türen und Toren schließen, Kellerfenster mit Gitter sichern, Rohrdurchführungen abdichten, Bodenabläufe mit Rückstauklappe versehen, Vogelfutter und Komposter in Ordnung bringen, Müll geschlossen halten. Das darf jeder, und es entscheidet darüber, ob ein Befall wiederkommt.
Wo Eigenmaßnahmen schaden
Manche gut gemeinte Aktion macht dem Fachbetrieb die Arbeit schwer. Wer vor dem ersten Termin alles putzt, nimmt dem Techniker die Spuren. Wer parallel zur Bekämpfung eigene Köder oder Sprays einsetzt, verfälscht die Kontrollwerte und kann die Annahme der Stationen stören. Wer Zugänge verschließt, solange Tiere im Gebäude sind, sperrt sie ein, dann suchen sie neue Wege, oft in Wohnräume. Und wer Köderstationen des Betriebs versetzt oder öffnet, bringt die Dokumentation durcheinander und sich selbst in Gefahr.

Wo der Fachbetrieb gefragt ist
Bei Ratten, bei mehr als einem oder zwei Mäusen, bei Bettwanzen, Schaben, Holzschädlingen und Wespennestern an schwer zugänglichen Stellen ist der Fachbetrieb der richtige Weg, nicht aus Prinzip, sondern aus Erfahrung. Diese Arten brauchen Verfahren, Mittel oder Sachkunde, die Privatpersonen nicht haben, und sie vermehren sich schneller, als Hausmittel wirken. Für Betriebe mit Lebensmitteln kommt die Dokumentationspflicht dazu, die ein Fachbetrieb mitliefert.
Der Fachbetrieb ist auch dann sinnvoll, wenn Sie selbst viel tun wollen: Viele Betriebe bieten eine Befallsfeststellung mit Empfehlungen an, nach der Sie die Hygiene- und Bauaufgaben übernehmen und der Betrieb nur das tut, was Sachkunde verlangt.
Sinnvoll
- Giftfreie Fallen und Monitoringköder nach Gebrauchsanweisung einsetzen und täglich beziehungsweise regelmäßig kontrollieren
- Zugänge abdichten, sobald das Gebäude tierfrei ist; vorher mit dem Betrieb abstimmen
- Futterquellen beseitigen: Vorräte in feste Behälter, Vogelfütterung pausieren, Kompost ohne Essensreste
- Alte Giftköder zur Schadstoffsammlung bringen
Besser nicht
- Antikoagulante Köder aus Altbeständen, dem Ausland oder dem Internet auslegen
- Klebefallen gegen Nager verwenden
- Hausmittel wie Backpulver, Gips oder Chili einsetzen; sie wirken nicht und quälen Tiere
- Parallel zur laufenden Bekämpfung eigene Mittel verwenden
Häufige Fragen
Darf ein Hausmeister oder Betriebsleiter Giftköder auslegen?
Nur mit Sachkunde nach den geltenden Vorschriften. Berufsmäßige Verwender ohne Sachkunde dürfen antikoagulante Köder nicht mehr verwenden. Für Betriebe ist der Weg deshalb ein Vertrag mit einem Fachbetrieb.
Darf ich eine Schlagfalle im Garten aufstellen?
Ja, aber so, dass keine anderen Tiere hineingeraten, etwa in einer Station oder unter einer Abdeckung, und mit täglicher Kontrolle. Ein gefangenes Tier muss schnell und tierschutzgerecht getötet werden.
Was ist mit Rattengift aus dem Baumarkt im Ausland?
Es unterliegt in Deutschland denselben Regeln. Der Einsatz ohne Zulassung für Privatpersonen ist nicht erlaubt und bei Antikoagulanzien gefährlich für Haustiere und Wildtiere.
Woran erkenne ich, dass ich den Fachbetrieb brauche?
Wenn nach einer Woche mit Fallen weiter Spuren auftauchen, wenn Sie Ratten sehen, wenn Insekten im Schlafzimmer oder in der Küche trotz Reinigung bleiben oder wenn Sie einen Betrieb mit Lebensmitteln führen.
Was Sie selbst tun, und was der Betrieb übernimmt, lässt sich beim ersten Termin aufteilen. Fachbetriebe mit Einsatzgebiet an Ihrem Ort finden Sie über die Suche.
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